Reihe Walhalla Rechtshilfen
Alle Leistungsansprüche aus der neuen Pflegeversicherung voll ausschöpfen
Die Reform der Pflegeversicherung bringt zahlreiche Verbesserungen und Neuerungen. Grundsätzlich besteht Anspruch auf: Pflege durch Fachpersonal oder häusliche Pflege Pflegegeld, Pflegehilfsmittel, Teil- und vollstationäre Pflege.
Neu sind Freistellungsansprüche von Arbeitnehmern gegenüber ihren Arbeitgebern (Pflegezeit) und zwar kurzzeitige Freistellungen und Pflegezeiten bis zu sechs Monaten. Auch für Personen, die Angehörige pflegen, bestehen Ansprüche, insbesondere im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung.
Praktische Hilfen: Fall- und Berechnungsbeispiele, Tipps für richtiges und überzeugendes Verhalten gegenüber der Pflegeversicherung.